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Bundesregierung kündigt Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahlrecht an

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Kanzlei-TV Juli 2026

Die Bundesregierung hat im April 2026 ein Maßnahmenpaket angekündigt, durch das die Rahmenbedingungen für den österreichischen Wirtschaftsstandort verbessert und Unternehmen in ihrer Verwaltung entlastet werden sollen. In Steuernews-TV erfahren Sie Details zur Anhebung der Buchführungsgrenze und zum Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte.

Erscheinungsdatum:

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Textabschrift des Videos (Transkription)

Bundesregierung kündigt Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahlrecht an

Die österreichische Bundesregierung hat im April 2026 ein Maßnahmenpaket angekündigt, durch welches die Rahmenbedingungen für den österreichischen Wirtschaftsstandort verbessert und Unternehmen in ihrer Verwaltung entlastet werden sollen.

Anhebung der Buchführungsgrenze:

Künftig soll die Pflicht zur doppelten Buchführung erst ab einem Jahresumsatz von 1 Mio. Euro greifen. Damit wird die aktuelle Buchführungsgrenze von 700.000,00 Euro deutlich angehoben.

Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte:

Entsprechend der derzeitigen Rechtslage besteht ein Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände wie Software und Patente. Dies soll künftig in ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände abgeändert werden.

Ein exaktes Datum des Inkrafttretens der neuen Maßnahmen ist noch nicht bekannt, der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der interministeriellen Koordinierung.

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